Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e.V.

 


Willkommen auf unserer Webseite

Der Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e.V. (VFA) wurde am 13. Februar 2019 von 18 Gründungsmitgliedern aus der Anwaltschaft, der Justiz, den Gewerkschaften und Verbänden sowie der Wissenschaft gegründet. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Organisation von Tagungen, Fachvorträgen und Fortbildungsveranstaltungen den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik zu intensivieren und zugleich den arbeitsrechtlichen Nachwuchs zu fördern.

Für das Arbeitsrecht bietet Münster einen fruchtbaren Boden: Mit dem LAG Hamm befindet sich das bundesweit drittgrößte Landesarbeitsgericht in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Stadt Münster verfügt über ein Arbeitsgericht. Darüber hinaus können Münster und Westfalen auf zahlreiche im Arbeitsrecht tätige Kanzleien, auf viele Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie auf eine starke Wirtschaft blicken. Die Westfälische Wilhelms-Universität verfügt seit jeher über ein Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und bildet Juristen mit bundesweit herausragenden Examina aus.

Der VFA setzt sich dafür ein, dass hiervon in Zukunft auch das Arbeitsrecht profitiert. Wir sind der Meinung, dass der Dialog zwischen der Arbeitswissenschaft und -praxis in Münster und Umgebung weiter ausgebaut und gestärkt werden kann. Dies soll unter Einbindung des juristischen Nachwuchses gesehen. Der Bedarf an hochqualifizierten jungen Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern in unserer Region für Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Privatwirtschaft ist hoch und soll auch künftig gesichert bleiben.

 

Kurzarbeit in der gerichtlichen Praxis

Die Pandemie hat zu einer Renaissance der Kurzarbeit geführt. Mit Blick auf das Arbeitsverhältnis modifiziert die Kurzarbeit nicht weniger als dessen Kern: den Austausch von Arbeitsleistung gegen Entgelt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung für beide Arbeitsvertragsparteien ist erheblich. Es verwundert somit nicht, dass in der Praxis viele rechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis einer Klärung bedürfen: Konnte der Arbeitgeber Kurzarbeit überhaupt (einseitig) einführen und das Entgelt faktisch „kürzen“? Welche Folge hat die wirksame bzw. unwirksame Einführung von Kurzarbeit? Verringert Kurzarbeit den Urlaubsanspruch? Besteht die Möglichkeit der (betriebsbedingten) Kündigung trotz Kurzarbeit?

Einen Überblick  zum Thema
Kurzarbeit in der gerichtlichen Praxis gibt Ihnen
Herr RiArbG Dr. Lennart Elking
am
Montag, 20. Juni 2022, 18:30 Uhr s.t.
im Alten Gerichtssaal im Heereman ́schen Hof, Königsstraße 47, 48143 Münster.

Weitere Informationen finden Sie hier

Das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz

Das BMAS hat am 20. Januar 2022 seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG)“ präsentiert. Diesem Entwurf, der inzwischen vom Bundeskabinett beschlossen wurde, widmete sich Professor Dr. Christian Picker von der Universität Konstanz in seinem Vortrag am 14. Februar 2022.